Wer kann bei der Randzeitenüberbrückung helfen oder in Notfallsituation die Kinderbetreuung übernehmen? Kann ich meine Arbeitszeiten reduzieren? Wen muss ich dazu ansprechen? Die Kreisverwaltung Euskirchen hat Ihren Beschäftigten eine einfache Übersicht der Angebote und internen wie externen Zuständigkeiten zur Verfügung gestellt. Hier finden die Beschäftigten Informationen und Ansprechpartner rund um das Thema Kinderbetreuung.
Die Netzwerkpartner können diese Übersicht gerne zur individuellen Anpassung nutzen und die entsprechenden Ansprachpartner der Personalabteilungen aus ihren Unternehmen einfügen. Die bennanten Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung sind die allgemeinen Ansprechpartner/innen für alle Bürgerinnen und Bürger in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen.
Die Tabelle finden Sie auch als anpassbare Word-Datei zum Download in der Rubrik Kinderbetreuung.
Themenfelder |
Kurzbeschreibung |
Ansprechpartner |
Hier finden Sie weitere Informationen |
Arbeitszeitreduzierung |
Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf Antrag |
Personalabteilung |
Ggf. Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitgestaltung |
Mutterschutz (Rechtsanspruch) |
6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von 12 Wochen nach der Entbindung hat die (werdende) Mutter Anspruch auf Mutterschutz |
Personalabteilung |
|
Elternzeit (Rechtsanspruch) |
Elternzeit schließt sich auf Antrag nach dem Mutterschutz an, kann durch beide Elternteile wahrgenommen werden, ist beim Arbeitgeber zu beantragen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihr Kind selbst betreuen, haben bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können bis zu 12 Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes übertragen werden. Die Elternzeit ist 7 Wochen vor deren Beginn beim Arbeitgeber anzumelden. In Ausnahmefällen ist eine kürzere Frist zulässig. |
Personalabteilung |
Homepage des Kreises Euskirchen: http://www.kreis-euskirchen.de/service/soziales/elterngeld.php Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: http://www.familien-wegweiser.de/
|
Elterngeld |
Elterngeld wird für die ersten zwölf Lebensmonate gewährt. Es kann 2 weitere Monate gewährt werden, wenn auch der andere Elternteil für diesen Zeitraum gar nicht oder maximal 30 Wochenstunden arbeitet und damit auf sein Einkommen oder zumindest einen Teil seines Einkommens verzichtet. Die Höhe des Elterngeldes bestimmt sich nach dem letzten Nettoeinkommen. Vorraussetzung ist, dass der betreuende Elternteil gar nicht oder maximal 30 Wochenstunden arbeitet. |
Kreis Euskirchen |
Homepage des Kreises Euskirchen: http://www.kreis-euskirchen.de/service/soziales/elterngeld.php Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: |
Telearbeit |
Ein Teil der Arbeit wird alternierend zur Arbeit im Büro in die häusliche Umgebung verlagert. |
Personalabteilung |
Ggf. Dienstvereinbarung |
Arbeitsbefreiung
|
Tarifl. Beschäftigte: vorrangig Anspruch auf Krankengeld bei ärztl. Attest verbunden mit Freistellung zur Betreuung und Pflege kranker Kinder (bis 12 Jahre), wenn keine andere im Haushalt lebende Person dies übernehmen kann (lt. § 45 SGB V); sofern kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht: bis zu vier Arbeitstage/Jahr bei gleichen Voraussetzungen (§ 29 TVöD) Außerdem bei schwerer Erkrankung Beamte: schwere Erkrankung eines Kindes unter zwölf Jahren oder eines behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindes; für jedes Kind bis zu vier Arbeitstage im Jahr |
Personalabteilung |
|
Tagesmütter Randzeiten- und Notfallbetreuung |
Informationen zur Kindertagespflege (für Kinder bis 14 Jahre), Vermittlung geeigneter Tagespflegepersonen, Beratung in schwierigen Situationen in der Kindertagespflege und beim Abschluss eines Betreuungsvertrages. Hilfe bei Antragstellung zur finanziellen Förderung der Kindertagespflege. |
Dt. Kinderschutzbund, Frau Meisen |
Homepage Kinderschutzbund: http://www.kinderschutzbund-euskirchen.de/ In erster Linie gilt die Kinderbetreuung für Einwohner aus dem Kreis Euskirchen. Bei Bediensteten, die außerhalb des Kreises wohnen, muss die Kostenübernahme durch das am Wohnort zuständige Jugendamt geklärt werden. |
Kindertageseinrichtungen |
Gesetzlicher Anspruch ab dem 1. Lebensjahr des Kindes |
Jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Wohnortes (Info und Antrag)
|
Kreis-Homepage: http://www.kreis-euskirchen.de/service/jugend_und_familie/tageseinrichtungen.php |
Ferienbetreuung |
Das DRK Euskirchen bietet das Kindersommerland mit wochenweise buchbarer Betreuung, sowie eine 14tägige Ferienfreizeit an. Für Kreismitarbeiter vergünstigt. Daneben gibt es in den kreisangehörigen Kommunen vielfältige, eigene Angebote. Eine Zusammenstellung liefert die Broschüre „Ferienbetreuungsangebote im Kreis Euskirchen“. |
Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband,
|
Details zu den jeweiligen Maßnahmen auf der Homepage des DRK-Kreisverbands.
Die für 2014 aktualisierte Broschüre des Kreises Euskirchen zum Download auf www.demografie-initiative.de oder als E-Paper unter www.kreis-euskirchen.de/service/jugend_und_familie/ferienangebot.php |